Liebe Mitglieder und Sympathisanten
An unserer Mitgliederversammlung waren die Themen Mitwirkung und Einsprache wichtige gemeinsame Anliegen, die wir umfangreich diskutiert haben.
Heute freuen wir, bekannt geben zu können, dass wir in diesem zentralen Thema einen grossen Schritt weitergekommen sind:
Damit eine Einsprache für die Betroffenen einfach und unkompliziert abläuft, übernimmt der Verein IG Fäsenstaub die Organisation dieser juristischen Einsprachen. Auch die Finanzierung ist dank Sponsoring nun sichergestellt. Alle betroffenen Mitglieder können somit kostenlos eine Einsprache einreichen.
Vielen Dank an alle, die dies möglich gemacht haben ❤️
Ich möchte eine Einsprache machen
Fragen und Antworten zum Einspracheverfahren
Ist eine Einsprache die einzige Form der Mitwirkung?
Behörden müssen die Bevölkerung nicht nur über geplante Bauvorhaben informieren, sondern auch eine Mitwirkung der Bevölkerung ermöglichen. So will es das Raumplanungsgesetz.
Bei Nationalstrassenprojekten stellt das ASTRA diese Mitwirkungsmöglichkeit mit einem Einspracheverfahren sicher. Eine Einsprache ist also die einzige offiziell vorgesehene Form der Mitwirkung.
Kann eine Einsprache etwas bewirken?
Ja, eine Einsprache kann das Projekt wesentlich beeinflussen. Ein Beispiel dafür ist die Einsprache der Gemeinde Weiningen bei der dritten Gubriströhre. Es wurde eine Anschlussverschiebung und eine 100m lange Überdachung der Autobahn erreicht. Ein jüngeres Beispiel ist die Einsprache der Gemeinde Andelfingen und eines Privaten beim A4 Ausbau. Hier wurde eine Verbesserung der Lärmschutzmassnahmen erreicht.
Was kostet mich die Einsprache?
Die Einsprache beim UVEK (1. Stufe) ist kostenlos. Zusätzlich wird auch die juristische Vorbereitung durch den Verein IG Fäsenstaub organisiert. An dieser Stelle Vielen Dank an unsere Sponsorinnen.
Bei einem allfälligen Weiterzug der Einsprache an das Bundesverwaltungsgericht (2. Stufe) und das Bundesgericht (3. Stufe) können allerdings Kosten entstehen. Dies ist zum gegeben Zeitpunkt individuell zu beurteilen.
Wer ist Einspracheberechtigt?
Einspracheberechtigt sind durch das Projekt besonders betroffene Personen. Anerkannte Gründe sind neben einer Verkehrszunahme an bewohnten Strassen auch die Überschreitung von Lärmgrenzwerten während und nach der Bauzeit. Daher ist davon auszugehen, dass nicht nur Anwohner der Stimmerstrasse, Ebnatstrasse und Gemsgasse, sondern auch viele Anwohner im Fulach-, Herblinger- und Mühlental, sowie im Mutzentäli und in den Mühlenen (Mühlenstrasse) einspracheberechtigt sind.
Werden diese Einsprachen das Projekt verhindern?
Nein, denn die Einsprache richtet sich nicht gegen das Projekt als Ganzes, sondern punktuell gegen bestimmte Elemente bzw. Auswirkungen. Das ASTRA muss im Einspracheverfahren aber nachweisen, dass Alternativen ausreichend geprüft und keine Verfahrensfehler gemacht wurden.
Wird meine Einsprache das Projekt verzögern?
Das ASTRA plant bereits heute mit einem Zeitraum von 2-7 Jahren für die Planauflage inkl. Einsprachen. Dies ist der übliche Rahmen für Projekte dieser Grösse.
Warum sollten Betroffene trotzdem eine Einsprache machen?
Ohne eine Einsprache innerhalb von 30 Tagen nach der Planauflage haben Betroffene keine weiteren Rechtsmittel zur Verfügung. Dies gilt auch bei drohenden Enteignungen. Die Einsprache ist das beste Mittel, um negativen Auswirkungen auf Betroffene entgegenzuwirken.
Zu welchem Zeitpunkt ist eine Einsprache möglich?
Der Start des Plangenehmigungsverfahrens wird im Amtsblatt publiziert. Voraussichtlich ist diese Planauflage im November diesen Jahres. Die Einsprachefrist beträgt 30 Tage. Eine Fristerstreckung ist nicht möglich.
Wird meine Einsprache öffentlich?
Die involvierten Behörden dürfen die Namen der Einsprecher gegen aussen nicht bekannt geben (Datenschutz). Dies gilt insb. bei der ersten Einsprache beim UVEK.
Wie soll ich als Betroffener am besten vorgehen?
Mit juristischer Unterstützung erstellt die Fachgruppe der IG einen Standardeinsprachetext (Vorlage), den jeder Betroffene individuell ergänzen kann. Das Einreichen (Versenden) der Einsprache muss durch die Betroffenen selbst erfolgen. Wenn Du erwägst, eine Einsprache zu machen, melde dich einfach bei info@ig-faesenstaub.ch oder Andri Hirsiger. Er wird alles weitere mit Dir besprechen.
Ich werde möglicherweise enteignet, was soll ich tun?
Grundeigentümer, welche von möglichen Enteignungsmassnahmen oder Neu- und Umbauten in nächster Nähe (bis ca. 100 Meter) betroffen sein könnten und sich allenfalls gegen diese Massnahmen wehren möchten, werden gebeten, möglichst rasch (bereits in den nächsten Wochen) Kontakt aufzunehmen, damit abgeklärt werden kann, ob dies im Rahmen der allgemeinen Einsprache möglich ist oder ob eine besondere spezifische Einsprache erhoben werden muss. Mit der öffentlichen Auflage des Ausführungsprojekts müssen die Landerwerbsflächen und neue bzw. geänderte Hochbauten sowie nötige Rodungen im Übrigen auch im Gelände ausgesteckt bzw. gekennzeichnet werden (Art. 14 Nationalstrassenverordnung; SR 725.111).
Ich möchte eine Einsprache machen
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