Initiativtext zum Nachlesen

«Volksinitiative für eine verbindliche Verkehrsentlastung in Wohngebieten (Entlastungsinitiative)»

Die unterzeichnenden Stimmberechtigten der Stadt Schaffhausen reichen gestützt auf Art. 12 Abs. 1 lit. a der Stadtverfassung (RSS 100.1) folgende Volksinitiative ein. Die Stadtverfassung ist um einen neuen Artikel zu ergänzen: Art 2b (neu): Der Stadtrat setzt sich mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln dafür ein, dass Mehrverkehr auf dem lokalen Strassennetz aufgrund von Nationalstrassenprojekten verhindert wird. Er sorgt für eine möglichst frühzeitige Umsetzung flankierender Massnahmen. Diese müssen spätestens vor der Eröffnung eines Neubaustücks rechtskräftig angeordnet worden sein. Der Stadtrat kann nötigenfalls vorläufige sofort wirksame Massnahmen erlassen.